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Zeitschiene

12.12.2021 Bürgerentscheid für Planung von max. 3 Windrädern im Gebiet Eichentratt

15.02.2022 Beginn der Kartierung für eine naturschutzfachliche Untersuchung im Windgebiet, Dauer bis August 2022

13.06.2022 Einleitung des Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan "Sondergebiet Wind" durch den Marktrat


01.09.2022 Start der Windmessung durch TÜV Süd, Dauer 1 Jahr

12.01.2023 Unterzeichnung Liefer- und Wartungsvertrag mit Enercon über 3 Windanlagen E-160 EP5 E3 5,56 kW

10.07.2023 Erste Auslegung des Vorentwurfs (FNPlanÄ) und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

25.08.2025 Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans (Sondergebiet Wind im Gebiet Eichentratt)

Es wurden Gutachten nach dem BNatschG erstellt mit Kartierungen der vorhandenen Greifvögel und anderer Vögel. Die Horste von Seeadler, Fischadler, Rotmilan liegen außerhalb der erweiterten Prüfbereiche. Somit besteht kein erhöhtes Tötungsrisiko. Eine Studie von Ende 2024 (https://wind-rat.de/news/toeten-windraeder-rotmilane-studie-zeigt-windkraft-als-todesursache-nur-an-sechster-stelle/) zeigt, dass es viele andere Gefahrenstellen für Greifvögel gibt. 

So rasant, wie sich derzeit die Abwärtsspirale beim Artenschutz, beim Naturschutz, bei den Insekten, bei den Singvögeln dreht, ist es unbedingt erforderlich, von der Verbrennung fossiler Energie Abstand zu nehmen und erneuerbare Energien mit wesentlich weniger CO2-Erzeugung auszubauen. 



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