Erneuerbare Energien gibt es viele – warum ausgerechnet die Windenergie?
Als Genossenschaft konzentrieren wir uns natürlich nicht ausschließlich auf die Nutzung der Windenergie. Ganz im Gegenteil, zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern aus der Region, sowie den Städten und Kommunen werden wir mehrere Photovoltaikanlagen realisieren. Diese werden als Bürgerenergieanlagen betrieben. So engagieren wir uns aktiv für die Energiewende und den Klimaschutz und die Wertschöpfung bleibt vor Ort. Nichts desto trotz stellt die Windenergie unter den erneuerbaren Energien die effizienteste Quelle für sauberen Strom dar. Aufgrund der jahreszeitlichen Produktionsunterschiede (vor allem in den Wintermonaten und den Nachtzeiten) ergänzen sich Wind- und Sonnenenergie übrigens hervorragend über das Jahr hindurch.
Sind Windenergieanlagen überhaupt effizient?
Ja. Windenergieanlagen sind wahre Effizienzweltmeister. Bereits nach sechs bis neun Monaten haben sich Windenergieanlagen in unseren Breiten – sogenannte onshore Anlagen – energetisch amortisiert. Das bedeutet, dass nach weniger als einem Jahr die gesamte Energie, welche für die Produktion, Herstellung, Anlieferung und Aufstellung gebraucht wurde, bereits wieder eingespielt wurde. Geht man von einem 20 jährigen Betrieb aus, kann eine Windenergieanlage also 25 bis 40 Mal mehr Energie erzeugen als für die oben genannten Punkte aufgebracht werden muss.
Windenergie ein Flächenkiller?
Nein. Neben der energetischen Amortisation besticht die Windenergie auch durch niedrigen Flächenverbrauch. Je nach Typ und Größe der Anlage wird für das Fundament und die Kranstellfläche nicht mehr als 0,3 bis 0,5 ha benötigt. Im Gegensatz dazu wurden 2015 pro Tag ca. 2,1 ha Fläche für den Abbau von Braunkohle verbraucht. Auf das gesamte Jahr hochgerechnet, sprechen wir also von einem Flächenfraß von ca. 767 ha – allein für den Abbau der Braunkohle. Windräder verbrauchen daher nur einen Bruchteil der Fläche und das vor allem nur einmal für mindestens 20 Jahre. Die für den Standort benötigte Waldfläche im Hagenauer Forst wird übrigens in unmittelbarer Nähe wieder aufgeforstet. Und auch im Vergleich der Erneuerbaren Energien ist Windkraft der Spitzenreiter in Sachen Flächeneffizienz. So bräuchte man für dieselbe Leistung an Photovoltaik in etwa die 25 – 40-fache Fläche. Will man die gleiche Menge Energie mit Biomasse produzieren benötigt man sogar mehr als die 100-fache Fläche.
Lohnt sich die Nutzung der Windenergie bei uns überhaupt?
Ja. Durch moderne Anlagentechnologien können Windenergieanlagen bei uns vor Ort in Bayern wirtschaftlich betrieben werden. Als Bürgerenergiegenossenschaft sind wir unseren Mitgliedern außerdem verpflichtet Projekte nur dann umzusetzen, sofern sich ein wirtschaftlicher Betrieb erwarten lässt. Dies wird im Vorfeld eingehend geprüft.
Windenergie stört unsere Flora und Fauna?
Jein. Natürlich stellen Windenergieanlagen einen Eingriff in unsere Landschaft dar, verglichen mit der Zerstörung die Braunkohle- oder Atomkraftwerke und Tagebaugebiete anrichten, leisten sie aber einen essentiellen Anteil an der Versorgung durch sauberen Strom und tragen so wiederum zur Wahrung und zum Erhalt unserer Landschaft und Natur bei. Flächen für das Fundament oder z.B. Zufahrtswege werden unmittelbar angrenzend wieder bereitgestellt, so dass am Ende nur eine kleine Fläche von max. 0,5 ha für den laufenden Betrieb benötigt wird. Eine Abwanderung der Wildtiere rund um ein Windrad ist ebenso wenig zu erwarten. Dies belegen die bereits vorhandenen Wald-Windenergieprojekte in unserer Region.
Sterben durch Windenergieanlagen Vögel und Fledermäuse?
Ja. Windenergieanlagen stellen für Vögel leider eine Gefahr dar. Aktuell geht man davon aus, dass ca. 100.000 Vögel pro Jahr in Deutschland durch Windenergieanlagen getötet werden. Bei aktuell knapp 30.000 Anlagen sind das im Schnitt drei Vögel pro Anlage und Jahr. Fundierte wissenschaftliche Untersuchungen existieren jedoch nicht. Naturschutzverbände gehen aber davon aus, dass allein in Deutschland jährlich 18 Millionen Vögel durch Vogelschlag an Glas und mehrere Millionen Vögel durch den Straßen-, Schienen- und Luftverkehr umkommen und von Hauskatzen getötet werden. Das macht die durch die Windenergie sterbenden Vögel nicht besser, setzt die Zahlen aber in Relation. Zudem kann durch moderne Sensoren und Abschaltautomatiken (z.B. Fledermausdetektor) die Mortalität z.B. von Fledermäusen weiter reduziert werden.
Das Landschaftsbild wird durch Windenergieanlagen verändert.
Ja. Natürlich ändern Windenergieanlagen das vorherrschende Landschaftsbild. Wie bei vielen anderen Dingen lässt sich auch hierüber streiten. Am Ende liegt es im Auge des Betrachters – für die einen sind es Meisterwerke der Technik, andere sehen darin einen Eingriff in ihr gewohntes Landschaftsbild.
Jedoch führen auch Kohle-, Atom-, und Gaskraftwerke sowie Photovoltaik- und Biogasanlagen zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Riesige Flächen fallen in Deutschland jedes Jahr dem Tagebau für Braunkohle zum Opfer – zum Glück nur andernorts und nicht hier bei uns in Bayern. Im Vergleich dazu lässt sich für den Fall, dass die klimafreundliche Energieversorgung in 25 Jahren anders gelöst werden kann, eine Windenergieanlage zudem deutlich leichter und kostengünstiger zurückbauen und das ursprüngliche Landschaftsbild wiederherstellen als z.B. bei einem Kohle- oder Atomkraftwerk. Daneben empfinden wir heute Windmühlen in den Niederlanden als schön, wer weiß, ob es der damaligen Bevölkerung nicht anders erging?
Welche Lebensdauer haben Windenergieanlagen?
Aktuell geht man bei der Nutzung von Windenergieanlagen von einer Lebensdauer von ca. 20 – 25 Jahren aus. Generell stellt sich nach 20 Jahren und damit dem Auslaufen der EEG-Vergütung die Frage, ob man die Windenergieanlagen vollständig zurückbaut, weiter betreibt oder ggf. ein Repowering – also eine Kraftwerkserneuerung – durchführt. Hierbei werden alle rechtlichen, ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen geprüft. Mehrere Projekte und Umfragen haben dabei gezeigt, dass Windenergieanlagen auch noch nach 20 Jahren wirtschaftlich betrieben werden können.
https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/FA_Wind_Was_tun_mit_WEA_nach_20Jahren.pdf (Letzter Aufruf, 02.05.2019)
Werden Windenergieanlagen entsorgt und findet ein Rückbau statt?
Ja. Nachdem die Windenergieanlagen am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sind, werden sie vollständig abgebaut und entsorgt. Das Grundstück wird dabei übrigens wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Auch die Rückbaukosten sind bereits vor Baubeginn beim zuständigen Landratsamt zu hinterlegen, so dass sichergestellt wird, dass der Rückbau in jedem Fall erfolgen kann. Windenergieanlagen lassen sich heute zudem zu 90 % recyceln.
Erzeugen Windenergieanlagen Geräusche bzw. Infraschall und was bedeutet das?
Ja. Windenergieanlagen erzeugen wie alle anderen technischen Anlagen Betriebsgeräusche und verursachen Infraschall. Dabei hat die zuständige Behörde nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) zu prüfen, ob die Anforderungen des Immissionsschutzrechts (BImSchG) in Bezug auf Geräuschemissionen eingehalten werden. Die strengen Vorgaben aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind für Windenergieanlagen genauso wie für andere Gewerbeanlagen in der TA Lärm spezifiziert. Sie sind essentielle Grundlage für die Erteilung von Genehmigungen.
Daneben erzeugt jede Rotorbewegung einer Windenergieanlage Luftturbulenzen, durch die Geräusche im gesamten Frequenzbereich entstehen. Also auch Infraschall, welcher als Luftschall unterhalb der Frequenz von 20 Hz bekannt ist. Es handelt sich dabei um extrem niedrige Frequenzen, die das menschliche Ohr nur bei sehr hohen Schallpegeln hören kann. Natürliche Quellen von Infraschall sind zum Beispiel Wind durch Bäume, oder Meeresbrandung. Künstlich wird Infraschall durch Verkehr (Autos, LKWs) oder Kühlschränke im Hauserzeugt. Er entsteht also praktisch bei allen Tätigkeiten oder Vorgängen bei denen Geräusche erzeugt werden. Experten und Wissenschaftler (u.a. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bundesumweltministerium etc.) sind sich aber einig, dass der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall selbst in der nahen Umgebung (150 – 300 m) deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt und daher keine schädlichen Wirkungen beim Menschen hervorrufen kann. Und auch wenn oftmals anders zitiert, kommt die im Dezember 2018 vorgestellte, groß angelegte Studie aus Dänemark zu dem Schluss, dass sich kein Zusammenhang zwischen dem Lärm von Windenergieanlagen und Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit feststellen lassen. Der daneben oft aufgeführte Code für Krankheitsbilder IDC-10-GM T75.2 beschreibt zudem keine Erkankung durch Windenergieanlagen, sondern das sogenannte Presslufthammersyndrom.
Zum Thema Schall und Infraschall gibt es hier auch ein interessantes und verständliches Video von Prof. Dr. Caroline Herr (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit):
Schall und Infraschall (Professor Dr. Caroline Herr)
https://pfaffenhofen.de/artikel/windenergie-in-pfaffenhofen-a-d-ilm/ (Letzter Aufruf, 13.05.2019)
https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/umweltaspekte.html (Letzter Aufruf, 06.05.2019)
https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_117_windkraftanlagen_infraschall_gesundheit.pdf (Letzter Aufruf, 03.05.2019)
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1968/publikationen/161128_uba_position_windenergiegesundheit.pdf (Letzter Aufruf, 03.05.2019)
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/30216773 (Letzter Aufruf, 03.05.2019)
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/29505969 (Letzter Aufruf, 03.05.2019)
Welchen Schatten erzeugen Windenergieanlagen?
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist nachzuweisen, dass die zulässige Beschattungsdauer von max. 8 Stunden pro Jahr an einem schutzwürdigen Standort nicht überschritten wird. Sollten die Grenzwerte überschritten werden können, kann eine Abschaltautomatik die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung ist damit ausgeschlossen.
Sind Leuchtfeuer bzw. Hinderniskennzeichnungen an den Windenergieanlagen nötig?
Ja. Bei baulichen Anlagen – also auch Windenergieanlagen – ist eine Hinderniskennzeichnung ab einer Höhe von 100 m Vorschrift. Im Gegensatz zu den ersten Windenergieanlagen können die Lichter heute synchronisiert werden. Aktuell werden sogar Techniken entwickelt, die eine Abstellung der Lichter ermöglichen. Die Lichtemission wird dadurch erheblich reduziert.
Kann es bei Windenergieanlagen zu Eiswurf kommen?
Jein. Theoretisch kann es bei ungünstigen Wetterbedingungen zu Bildung von Eis an den Rotoren kommen. Dies tritt in Deutschland jedoch nur an wenigen Stunden im Jahr und eher bei Windenergieanlagen in Mittelgebirgen auf. Moderne Sensoren und beheizte Rotorblätter sorgen dafür, dass das Risiko durch Eiswurf weitestgehend vermieden werden kann.
Mindern Windenergieanlagen den Grundstückswert von Immobilien in der Nähe?
Nein. Es gibt keine Belege dafür, dass sich die Grundstücks- oder Immobilienpreise in der Nähe von Windenergieanlagen (bei Abständen von mehr als ca. 800 m) langfristig auf Grund dessen ändern. Experten gehen zudem nicht von einer Wertminderung aus.